Bürgschaft
Sollte die Bank die Gewährung eines Kredites aufgrund Ihrer persönlichen finanziellen
Verhältnisse (z.B. zu geringes Monatseinkommen, Schufa-Eintrag usw.) ablehnen, besteht die Möglichkeit,
durch Stellen eines Bürgen letztlich doch an den gewünschten Kredit zu kommen. Voraussetzung dafür ist
natürlich, dass der Bürge über die notwendige Bonität verfügt.
Der Bürge verpflichtet sich gegenüber der Bank, den Kredit bei Fälligkeit zurückzuzahlen, wenn der
Kreditnehmer dazu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein sollte. Die Bank hat damit eine ausreichende Sicherheit für die Rückzahlung des Kredites.
Um also doch noch an den gewünschten Kredit zu gelangen, muss der Antragsteller eine Person finden, die sich bereit
erklärt, für ihn zu bürgen. Dafür bieten sich etwa die Eltern, der Ehepartner, der Freund oder die Freundin an.
Die in Betracht kommende Person sollte finanziell aber auch tatsächlich in der Lage sein, im Fall des Falles die Schulden
zurück zahlen zu können. Denn eine Bürgschaft ist keine bloße Formalität. Ist der Kreditnehmer als Hauptschuldner erst
einmal ausgefallen, bleib die Rückzahlung des Kredites allein beim Bürgen hängen.